Damit Sie unsere Internetseite optimal nutzen können, setzen wir nur technisch notwendige Cookies. Zur Reichweitenmessung der Seiten nutzen wir eine anonymisierte Statistik, die keine personenbezogenen Rückschlüsse auf Sie zulässt. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mess-Intentionen und Mess-Stipendien

Schon früh entstand der Brauch, dass die Gläubigen Gaben für die Eucharistiefeier mitbrachten. An der Feier des Opfers Christi wollte man nicht teilnehmen, ohne ein Zeichen der eigenen Bereitschaft zum Geben.

Im Laufe der Geschichte entwickelte sich daraus der Brauch, für die Feier der Heiligen Messe eine Gabe, in der Regel einen Geldbetrag, zu geben, damit diese Messe ganz besonders für ein bestimmtes Anliegen gefeiert („appliziert“) wird, vor allem auch für die Verstorbenen.

Natürlich kann man eine Messe nicht „kaufen“, sie hat immer einen unbezahlbaren Wert und ist immer auch für alle. Aber indem ich einen Beitrag gebe, zeige ich meine Bereitschaft, das geistliche Leben zu unterstützen und daran teilzuhaben.

In unserem Bistum ist das sogenannte „Mess-Stipendium“ (Geldbeitrag) auf 5,- Euro pro „Mess-Intention“ (Gebetsanliegen) festgelegt. Natürlich kann man auch mehr geben nach eigenem Ermessen. Für jedes Anliegen muss auch wirklich eine Messe gefeiert werden. Dies schreibt das Kirchenrecht vor und verpflichtet zur Buchführung und Überprüfung durch den Bischof. Wenn also vor Ort mehrere Intentionen zusammengefasst werden, so darf davon nur ein Stipendium in der Pfarrkasse behalten werden, die restlichen sind in die Diaspora oder die Mission weiterzugeben.

Für die Formulierung und Bestellung der Messintentionen, bitten wir Sie, um Irritationen zu vermeiden, folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte verwenden Sie für die schriftliche Bestellung das ausliegende Formular.
  2. Es soll der Name der/des Verstorbenen genannt werden. Anonyme Formulierungen (wie z.B. „für einen Verstorbenen“, „für einen Vater“) sind nicht sinnvoll. „Ich habe dich beim Namen gerufen, du gehörst mir“, so betet die kirchliche Begräbnisliturgie nach dem Buch Jesaja für eine(n) Verstorbene(n). Wir dürfen also ruhig den Namen eines lieben Menschen konkret nennen, für den wir beten wollen.
  3. Statt der ungenauen Formulierung „für Hans Meyer und verstorbene Angehörige“ wird die konkrete Familie genannt: „für + Hans Meyer und für alle Verstorbenen der Familien Meyer und Schmitt“.
  4. Außer beim 1. Jahrgedächtnis wird keine Zahl hinzugefügt, wie z.B. „17. Jahrgedächtnis“. Es heißt dann einfach „Jahrgedächtnis“. Wie lange ein Verstorbener schon von uns gegangen ist, kann im persönlichen Bedenken und Austausch verbleiben.
  5. Bei Privatpersonen wird nicht erwähnt oder gar verlesen, wer es war, der die Messe bestellt hat. Bei Vereinen oder Gruppen des kirchlichen und öffentlichen Lebens kann dies, um der Gemeinschaftlichkeit willen, kurz in Klammern hinter den Namen geschrieben werden, also z.B. „für + Emilie Klein (Frauengemeinschaft)“, „für + Maria Kunz (Lourdes-Verein)“, „für + Jürgen Schmitt (Nachbarn)“, „für + Josef Müller (Kegelclub)“.
  6. Falls aus besonderen Gründen eine diskrete Form der Messbestellung gewünscht wird, ohne dass das Anliegen ausdrücklich genannt wird, so ist dies weiterhin möglich mit der Formulierung „nach Meinung“. Damit wird für dieses Anliegen still gebetet und die Messe in diesem Anliegen gefeiert. Die Formulierung wird dann aber nicht extra verlesen.
  7. Eine Messe kann natürlich nicht nur für Verstorbene bestellt werden. Auch für Lebende kann und soll gebetet werden oder für ein besonderes Anliegen. Dies muss nicht ausdrücklich genannt werden, soll dann aber auch so konkret wie möglich formuliert werden, z.B.: „für einen Schwerkranken“, „für eine bevorstehende Prüfung“, „für unsere Priester“, „für alle Seelsorgerinnen und Seelsorger“, „für den Frieden“, „für die verfolgten Christen“, „für die Reisenden und Urlauber“, „für eine bevorstehende Operation“.
  8. Nicht jeder Einzelfall kann hier aufgeführt und erläutert werden. Wir müssen uns vorbehalten, einzelne Formulierungen entsprechend den Regeln sinngemäß anzupassen. Dies dient der Einheitlichkeit und dem besseren Verständnis für das gemeinsame Gebet.

Noch eine wichtige Anmerkung zum Abschluss: Manchmal befürchtet jemand, es könnte von anderen schlecht geredet werden, wenn bei einer konkreten Messbestellung nicht alle Familienangehörigen in der Kirche sind. Oder man leidet selbst darunter, dass die eigene Familie den Messbesuch nicht so wertschätzt. Dies ist verständlich. Aber in unserer schnelllebigen Zeit muss man auch bedenken, dass das oft nicht geht, dass alle da sein können. Und leider müssen wir es auch ertragen, dass für viele der Messbesuch weniger wichtig geworden ist. Schlecht reden darüber sollte man jedoch nicht, stattdessen besser mitbeten! Schließlich gibt es das stellvertretende Gebet, das gerade hier schön zum Ausdruck kommen kann. Es sollte jedenfalls keinem von uns peinlich sein müssen, wenn er für einen Verstorbenen zur Messe geht, selbst wenn er dies alleine tut. Und jede(r) kann wirklich dazu stehen! Es ist schließlich etwas Gutes und Wichtiges.

Liebe Pfarrangehörige, es ist ein schöner Brauch, Intentionen für die Heilige Messe zu bestellen, den wir gerne weiter pflegen wollen. Wegen der hohen Wertschätzung muss hierbei auf besondere Stimmigkeit geachtet werden. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und für Ihre Aufmerksamkeit bei der Beachtung der vorstehenden Erläuterungen.

Pastor Christian Müller