Nachdem die Pfarrgemeinderäte gewählt und konstituiert sind, steht die Wahl der Verwaltungsräte, innerhalb von drei Monaten nach dem erstmaligen Zusammentritts des Pfarrgemeinderates an.
Im Bistum Trier werden die Mitglieder der Verwaltungsräte von den Pfarrgemeinderäten für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt ausschließlich durch die Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die ihre Hauptwohnung in der Kirchengemeinde haben. Die Zahl der zu wählenden Personen ist abhängig von der Größe der Kirchengemeinden; für Kirchengemeinden mit 1001 bis 5000 Katholiken werden 6, für Kirchengemeinden mit 5001 bis 8000 Katholiken werden 8 Mitglieder gewählt.
Während der Pfarrgemeinderat das verantwortliche pastorale Gremium ist, entscheidet der Verwaltungsrat in allen Angelegenheiten der Finanz- und Vermögensverwaltung. Dies soll jedoch unter Beachtung der pastoralen Vorgaben des Pfarrgemeinderates geschehen. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass das Vermögen der Pfarrei und ihrem Auftrag dient.
Es ist wichtig, dass der Pfarrgemeinderat Frauen und Männer in den Verwaltungsrat wählt, die die Kompetenzen haben, das Kirchenvermögen zu verwalten; zugleich sollen sie aber auch die pastoralen Aufgaben im Blick haben.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ausreichende Information zwischen den beiden Gremien ist nötig. Um diese strukturell zu gewährleisten, sieht die Ordnung für die Pfarrgemeinderäte vor, dass ein/e Vertreter/in des Verwaltungsrates an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates beratend teilnimmt. Ebenso nimmt ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates an den Sitzungen des Verwaltungsrates beratend teil.
Die Aufgabe des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde ist, das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten, zu vermehren und sinnvoll zu verwenden sowie die Kirchengemeinde und das Vermögen nach außen zu vertreten. Geordnet ist die kirchliche Vermögensverwaltung sowohl durch kirchliches als auch durch staatliches Recht.
Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr. Dem Pfarrgemeinderat ist Gelegenheit zu geben, binnen einer angemessenen Frist zu dem Entwurf des Haushaltsplanes Stellung zu nehmen. Der Verwaltungsrat stellt weiterhin die Jahresrechnung fest.
Der Haushaltsplan ist nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat für die Gemeindemitglieder zwei Wochen lang öffentlich auszulegen. Der Verwaltungsrat hat ein Vermögensverzeichnis aufzustellen und fortzuführen.
Unser Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, Pfarrer Christian Müller, und den 6 vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern.
Dies sind:
- Christof Fery, Bous
- Madeleine Gauer, Bous
- Thomas Rothkopf, Bous
- Prof. Dr. Dirk Schmidt, Ensdorf
- Adrian Schmitt, Ensdorf
- Daniel Schmitt, Ensdorf
Der stellvertretende Vorsitzende, Thomas Rothkopf, sowie der Schriftführer, N. N., wurden von dem Verwaltungsrat aus ihrer Mitte gewählt.
Als Mitglied der Kirchengemeinde Bous-Ensdorf für die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Pastoraler Raum Saarlouis wurde Herr Daniel Schmitt gewählt.
Als Vertreter des Pfarrgemeinderates in den Verwaltungsrat wurde N.N. entsandt.